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Kategorien | Pflegehilfsmittel, Management |
Seit dem 1. Januar 2022 ist es soweit: Endlich dürfen Pflegefachkräfte Empfehlungen für Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel aussprechen, die dann direkt von den Kostenträgern genehmigt werden können. Dadurch soll die Lieferung von (Pflege-)Hilfsmitteln extrem verkürzt und die Sicherung der Versorgung gewährleistet werden.
Unser Experte Dominik Bruch teilt sein Wissen rund um die Richtlinie zur Empfehlung von Hilfsmitteln- und Pflegehilfsmitteln gemäß § 40 Absatz 6 SGB XI mit Ihnen: Erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie als Pflegefachkraft erfüllen müssen, um Empfehlungen abgeben zu können und welche Verfahren bei der Antragstellung durch die Pflegebedürftigen einzuhalten sind.
Lernen Sie auch, was es bei der Auswahl von Hilfsmitteln zu beachten gibt, welche Produktgruppen in Frage kommen und was es mit der Vermutungswirkung auf sich hat.
Gleich herunterladen: Die Richtlinie des GKV-Spitzenverbands zur Empfehlung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln durch Pflegefachkräfte finden Sie zum Download im Kursanhang.
Lerninhalte:
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