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Kategorien | Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI, Klinik, Pflichtfortbildung Betreuungskräfte §§ 53b, 112a SGB XI , Recht & Gesetze, Recht und Gesetze, Pflegepraxis |
Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie anderen das Recht einräumen, Sie im Willen zu vertreten und Entscheidungen für Sie zu treffen - sofern es Ihnen selbst nicht mehr möglich ist.
Doch wen sollte man in welcher Situation bevollmächtigen? Und was bedeutet das für die Betroffenen, aber auch für den Bevollmächtigten? - Das sind dabei die wichtigsten Fragen, denn eine Vorsorgevollmacht setzt bedingungsloses Vertrauen voraus.
Was Sie bei einer Vorsorgevollmacht beachten sollten und wie Sie auch in Ihrer Pflegepraxis Betroffene und Angehörige dabei unterstützen, die für sie richtigen Entscheidungen zu treffen, bringt Ihnen der Rechtsanwalt Axel Foerster in 6 Aspekten näher. Lernen Sie die Vorteile, aber auch Tücken einer Vorsorgevollmacht kennen, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
Denn seien Sie sich bewusst: Dieser juristische Ausnahmezustand hebelt sogar das im Grundgesetz verankerte Selbstbestimmungsrecht aus.
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