Anhang | Zehn Regeln für das Anbringen von Fixiergurten.pdf |
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Untertitel | Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Tschechisch, Dänisch, Niederländisch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Deutsch, Griechisch, Ungarisch, Indonesisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Lettisch, Litauisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Schwedisch, Türkisch, Ukrainisch |
Kategorien | Fachfortbildungen, Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI, Klinik, Pflichtfortbildung Betreuungskräfte §§ 53b, 112a SGB XI , Recht & Gesetze, Recht und Gesetze, Pflegepraxis |
Unser Grundgesetz regelt, dass jeder Mensch - egal ob pflegebedürftig, psychisch oder demenziell erkrankt - die gleichen Rechte hat. Der Artikel 2 garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit und schützt die Freiheit der Person. Also hat jeder Mensch das Recht, dahin zu gehen, wohin er möchte, wann er möchte und wie er möchte.
Trotzdem gibt es im Pflegealltag Situationen, in denen bewegungs- und freiheitseinschränkende / freiheitsentziehende Maßnahmen zum Selbst- und Fremdschutz notwendig werden.
In diesem Schulungsvideo bewegen Sie sich im Spannungsfeld zwischen der Förderung selbstbestimmter Lebensführung und dem Einsatz bewegungs- und freiheitseinschränkender Maßnahmen.
Von der Theorie in die Praxis zeigt Ihnen unsere Referentin Sabine Hindrichs anhand von Fallbeispielen Alternativen zu einschränkenden Maßnahmen auf, die Sie zur Prävention einsetzen können.
Sabine Hindrichs ist freiberufliche Dozentin in der Pflegebranche.
Lerninhalte:
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