1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die Pflegecampus 21 GmbH („Pflegecampus“) bietet Pflegeeinrichtungen („Kunden“) unter der Webseite pflegecampus.de eine webbasierte Plattform für Schulungen und Fortbildungsmanagement von Mitarbeitern („Plattform“).
1.2 Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge, die zwischen Pflegecampus und Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, über die Nutzung der Plattform abgeschlossen werden.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Pflegecampus stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot von Pflegecampus dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum).
2.2 Der Kunde gibt auf dem Portal die Anzahl seiner Mitarbeiter an, wählt das gewünschte Paket, klickt den Button „Paket auswählen“ und gibt anschließend die erforderlichen Daten ein. Hier wird die Bestellung (Kundendaten, Preis und von dem Paket umfasste Mitarbeiterzahl) noch einmal zusammengefasst dargestellt und der Kunde kann seine Eingaben korrigieren oder von der Vertragserklärung Abstand nehmen. Sodann stimmt der Kunde der Geltung der AGB sowie des Auftragsverarbeitungsvertrages zu und bestätigt die Kenntnis von der Datenschutzerklärung. Erst durch anschließendes Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab (siehe Ziffer 2.3).
2.3 Durch Anklicken des Buttons „Jetzt bestellen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Buchung der in der Bestellübersicht angezeigten Leistungen ab. Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestellbestätigung per E-Mail, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebotes durch Pflegecampus darstellt.
2.4 Ein Vertrag zwischen Kunde und Pflegecampus kommt erst zustande, wenn Pflegecampus die Bestellung durch eine gesonderte E-Mail annimmt oder dem Kunden per E-Mail eine Rechnung übersendet.
2.5 Die Vertragsbestimmungen mit den Angaben zu den gebuchten Dienstleistungen einschließlich eines Links zu diesen AGB, über den diese elektronisch abgerufen und gespeichert werden können, werden dem Kunden per E-Mail mit Annahme des Vertragsangebotes zugesandt. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch Pflegecampus erfolgt nicht.
2.6 Neben der zuvor beschriebenen Möglichkeit des Online-Vertragsschlusses besteht auch die Möglichkeit eines Vertragsschlusses durch individuelle Kommunikation. Dies insbesondere für den Fall, dass dem Kunden für die gewünschte Mitarbeiterzahl „Preis auf Anfrage“ angezeigt wird. In diesem Fall erstellt Pflegecampus dem Kunden auf Anfrage ein entsprechendes Individualangebot, welches der Kunde in Textform (E-Mail/Fax ausreichend) annehmen kann. Die Bezahlung der Rechnung gilt ebenfalls als Annahme des Vertragsangebotes.
2.7 Der Kunde kann über seinen Kunden-Account (siehe Ziffer 3.3) auch zusätzliche Leistungen buchen. In dem Fall gelten die vorstehenden Ziffern 2.3 bis 2.6 entsprechend.
3. Leistungen von Pflegecampus
3.1 Pflegecampus stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages eine Software sowie darüber abrufbare Inhalte („Campus-Software“) als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet zur Verfügung. Die Campus-Software ermöglicht dem Kunden,
- a) mit den Paketen „Basis“ oder „Live+“, Fortbildungspläne für Mitarbeiter zu erstellen. Hierzu kann der Kunde Kurse der Kursbibliothek sowie eigene Präsenzschulungen in die Fortbildungspläne aufnehmen und einzelnen Mitarbeitern oder Gruppen von Mitarbeitern bestimmte Fortbildungen zuweisen. In dem Paket „Live+“ können Fortbildungen auch als Live-Webinare geplant und gehalten werden.
- b) mit dem Paket „Professionell“ zusätzlich zu den Leistungen aus den Paketen „Basis“ und „Live+“, ein eigenes Qualitätsmanagement-Handbuch zu erstellen sowie Inhalte und Aktualisierungen bestimmten Mitarbeitern zuweisen. Außerdem können Kunden an monatlichen Expertenzirkeln zum Thema Qualitätsmanagement teilnehmen.
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- c) Optional kann jederzeit das Erweiterungspaket „Kurs+“ kostenpflichtig dazu gebucht werden, um das Fortbildungsangebot u.a. für Praxisanleiter zu erweitern.
- d) Für die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach § 53b SGB XI kann optional das Erweiterungspaket »Kurs+ Qualifizierung zur Betreuungskraft« kostenpflichtig zu den jeweiligen Startterminen dazu gebucht werden.
- e) Optional kann die Teilnahme am Belohnungs-Portal „Bonusprogramm“ zur Mitarbeiterincentivierung kostenpflichtig dazu gebucht werden. Die Nutzungsbedingungen zur Teilnahme finden Sie unter den allgemeinen Nutzungsbedingungen Bonusprogramm.
- c) Optional kann jederzeit das Erweiterungspaket „Kurs+“ kostenpflichtig dazu gebucht werden, um das Fortbildungsangebot u.a. für Praxisanleiter zu erweitern.
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- f) Optional kann das Umfragetool für Kunden im Paket „Basis“ und „Live+“ kostenpflichtig dazu gebucht werden. Für Kunden, die das „Professionell“-Paket nutzen, ist das Umfragetool ohne zusätzliche Kosten enthalten. Das Umfragetool bietet die Möglichkeit, Umfragen über die Plattform zu erstellen, Befragungen durchzuführen und vorgefertigte Vorlagen für einen schnellen Start zu nutzen, während die Ergebnisse in Echtzeit bereitgestellt werden.
3.2 Der Funktionsumfang der gebuchten Campus-Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von Pflegecampus auf der Seite www.pflegecampus.de unter der Rubrik „Preise“. Pflegecampus wird die von den Mitarbeitern des Kunden erworbenen Zertifikate jeweils für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren im Kunden-Account zum Abruf, Download und Export für den Kunden verfügbar halten. Sollte der Kunde eine längere Verfügbarkeit der Zertifikate benötigen, ist hierzu eine gesonderte Absprache mit Pflegecampus erforderlich.
3.3 Zum Zwecke der Softwareüberlassung richtet Pflegecampus die Campus-Software auf einem in Deutschland gelegenen Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Der Kunde erhält den Zugriff auf die Campus-Software sowie auf die komplette Kursbibliothek der Plattform über einen persönlichen Administrator-Zugang („Kunden-Account“). Der Kunde wird hierzu einen Benutzernamen und ein Passwort generieren und verpflichtet sich, diese geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
3.4 Der einzelne Mitarbeiter des Kunden erhält wiederum einen von dem Kunden einschränkbaren Log-In zu dem Kunden-Account („User-Account“), in dem die Kursbibliothek abrufbar und sein persönlicher Fortbildungsplan einsehbar ist. Hierzu wird der Kunde für jeden User-Account einen Benutzernamen und ein Passwort generieren und die entsprechenden Mitarbeiter verpflichten, das Passwort jeweils zu ändern und Benutzername und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
4. Nutzungsrechte an der Software, Änderungen der Software
4.1 Pflegecampus räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare und zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Vertrages beschränkte, nicht ausschließliche Recht zur Nutzung der Campus-Software ein. Der Kunde verpflichtet sich, die Campus-Software ausschließlich bestimmungsgemäß und vertragsgemäß zu nutzen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Campus-Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Campus-Software ist dem Kunden somit ausdrücklich untersagt.
4.2 Der Kunde darf die Campus-Software nur bearbeiten und/oder vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Campus-Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Campus-Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von Pflegecampus, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Campus-Software auf Datenträgern (wie z.B. Festplatten) der vom Kunden eingesetzten Hardware. Dem Kunden ist es in dem Paket „Professionell“ jedoch gestattet, das über die Campus-Software etwaig erstellte und/oder bearbeitete Qualitätsmanagement-Handbuch auf der von ihm genutzten Hardware dauerhaft zu speichern. Alle weitergehenden Nutzungs- und Verwertungsrechte an der Campus-Software bleiben Pflegecampus vorbehalten.
4.3 Pflegecampus behält sich zur Verbesserung des Service vor, die Campus-Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, sofern und soweit dies für den Kunden zumutbar ist und die Kernfunktionalitäten erhalten bleiben. Sofern mit der Bereitstellung einer geänderten Version der Campus-Software oder einer Änderung von Funktionalitäten der Campus-Software eine wesentliche Änderung der durch die Campus-Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden und/ oder Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Pflegecampus dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung in Textform ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht in Textform innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde, hat Pflegecampus die Möglichkeit, von den Änderungen abzusehen oder den Vertrag mit dem Kunden mit einer Frist von drei Wochen zu kündigen. Pflegecampus wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Widerspruchsfrist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
4.4 Pflegecampus behält sich darüber hinaus vor, die Campus-Software zu ändern oder abweichende Funktionalitäten anzubieten, soweit dies erforderlich ist, um die Übereinstimmung der von Pflegecampus angebotenen Leistungen mit dem auf diese Leistungen anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere, wenn sich die Rechtslage ändert, Pflegecampus damit einer an Pflegecampus gerichteten Gerichts- oder Behördenentscheidung nachkommt, dies erforderlich ist, um Sicherheitslücken der Campus-Software zu beseitigen oder soweit dies lediglich vorteilhaft für den Kunden ist.
5. Einräumung von Speicherplatz
5.1 Pflegecampus überlässt dem Kunden Speicherplatz auf dem Server zur Speicherung der vom Kunden zur Nutzung der Campus-Software erforderlichen und im Rahmen der Nutzung verwendeten Daten (zusammen „Anwendungsdaten“). Der Kunde kann dort Anwendungsdaten bis zu einem Umfang von maximal 1 GB (in den Paketen „Basis“ und „Live+“) bzw. 2 GB (in dem Paket „Professionell“) ablegen, so dass er nicht mehr benötigte Daten daher von Zeit zu Zeit löschen sollte. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen. Der Kunde verpflichtet sich zudem, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Speicherung, Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt oder Rechte Dritter verletzt.
5.3 Der Kunde darf etwaige personenbezogene Daten als Anwendungsdaten auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz nur dann ablegen, soweit die bestimmungsmäßige Nutzung dieser Anwendungsdaten durch Pflegecampus nicht gegen geltendes Datenschutzrecht vertößt..
5.4 Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Anwendungsdaten können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt Pflegecampus daher das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Daten des Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
6. Preise und Preisanpassungen
6.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung unter www.pflegecampus.de angegebenen Preise. Die dortigen Preise sind monatliche Nettopreise in Euro zzgl. der jeweils in Deutschland geltenden Umsatzsteuer. Die Höhe des Monatspreises richtet sich nach der von dem Kunden gebuchten Mitarbeiterzahl und des Leistungspakets.
6.2 Paketwechsel
Pakete mit mehr Leistungen und/oder weiteren Mitarbeitern, welche in Form von Upgrades gebucht werden, sind jederzeit möglich und stehen dem Kunden direkt nach Aktivierung des Upgrades zur Verfügung. Die Preis-Differenz wird anteilig für die Restlaufzeit des laufenden Vertragsmonats (siehe Ziffer 7.1) separat nachberechnet. Wechsel auf kleinere Pakete, d.h. die Reduzierung des gewählten Leistungsumfangs und/oder der Anzahl der Mitarbeiter (Downgrade), sind jeweils zum Ende eines Vertragsmonats möglich. In dem folgenden Vertragsmonat wird der Preis des neu gewählten Pakets berechnet. Wurde das Erweiterungspaket Kurs+ gebucht, kann der Kunde diese jedoch nur zum Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit gemäß Ziffer 8.2 abbestellen. Für das Erweiterungspaket »Kurs+ Qualifizierung zur Betreuungskraft« gilt eine feste Laufzeit gemäß Ziffer 8.4.
6.3 Pflegecampus ist berechtigt, die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Pflegecampus wird dem Kunden die Preiserhöhung schriftlich oder per E-Mail mindestens 2 Monate im Voraus bekannt geben. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung innerhalb von vier Wochen ab dem Datum der Ankündigung, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Pflegecampus behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Widerspricht der Kunde nicht oder nicht fristgerecht, tritt die Preiserhöhung zu dem angekündigten Termin in Kraft. Auf dieses Widerspruchsrecht und die Folgen des Ausbleibens des Widerrufs wird Pflegecampus den Kunden zusammen mit jeder Ankündigung gesondert hinweisen.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Die Zahlungen sind für jeden Vertragsmonat im Voraus zu leisten. Der erste Vertragsmonat beginnt mit dem Tag der Annahme der verbindlichen Bestellung des Kunden durch Pflegecampus und endet nach Ablauf eines Monats.
7.2 Alle Zahlungen sind spätestens 7 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Pflegecampus sendet dem Kunden die Rechnung jeweils in elektronischer Form per E-Mail zu. Im Kundenaccount ist die Einrichtung eines SEPA-Lastschriftverfahrens möglich.
7.3 Im Verzugsfall des Kunden ist Pflegecampus neben der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, den Zugang des Kunden nach vorheriger Androhung in Textform und angemessener Fristsetzung zu allen Diensten von Pflegecampus, welche Gegenstand des Vertrages sind, zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte weiter zu bezahlen. Etwaige durch die Sperrung aus diesem Grund verursachte Schäden beim Kunden können nicht gegenüber Pflegecampus geltend gemacht werden.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag ist für unbestimmte Zeit geschlossen.
8.2 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ende eines jeden monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen. Pflegecampus hat das Recht, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen. Soweit der Kunde das Erweiterungspaket »Kurs+« bzw. »Kurs+ Qualifizierung zur Betreuungskraft« gebucht hat, gelten – insoweit abweichend von diesem Absatz – Ziffer 8.3 bzw. Ziffer 8.4.
8.3 Für Kurs+ Erweiterungspakete gilt eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag über das Kurs+ Erweiterungspaket um Verlängerungsperioden von jeweils einem Jahr, sofern nicht eine der Parteien mit einer Frist von drei Monaten vor Beginn einer Verlängerungsperiode kündigt.
8.4 Für das Erweiterungspaket »Kurs+ Qualifizierung zur Betreuungskraft« gilt jeweils eine feste Laufzeit von sechs Monaten. Eine Verlängerung der jeweiligen Kurslaufzeit findet nicht statt. Diese Kurse beginnen jeweils zu festgelegten Startterminen.
8.5 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.6 Die Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
8.7 Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Kunden-Account für die Nutzung des jeweils gekündigten Leistungsumfangs gesperrt. Der Kunde hat selbst rechtzeitig dafür Sorge zu tragen, seine Anwendungsdaten (einschließlich der von den Mitarbeitern erworbenen Zertifikate) vor Sperrung des Kunden-Accounts zu sichern, indem er sie ausdruckt, downloadet und speichert und/oder exportiert.
9. Technische Voraussetzungen
9.1 Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Pflegecampus sollte das vom Kunden eingesetzte System die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen: Campus-Software: Die Plattform ist optimiert auf die Nutzung der Browsertypen Google Chrome, Internetexplorer (Edge) und Mozilla Firefox in ihrer jeweils aktuellen Version.
9.2 Sofern das vom Kunden eingesetzte System die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, ist eine Nutzung der Services von Pflegecampus unter Umständen nicht oder nur eingeschränkt möglich.
9.3 Je nach genutzter Internet-Verbindung können abhängig von Anbieter und Tarif, insbesondere bei Zeit- oder Volumentarifen erhebliche Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind.
10. Verfügbarkeit und Reaktionszeit bei Störungen
10.1 Die Verfügbarkeit der Plattform und der Campus-Software beträgt 98 % im Jahresmittel. Davon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen und sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Pflegecampus liegen (aufgrund höherer Gewalt, Verschulden Dritter oder anderer Gründe, die der zumutbaren Einflussnahme durch Pflegecampus entzogen sind und auch bei Anwendung pflichtgemäßer Sorgfalt durch Pflegecampus nicht hätten vermieden können), nicht zu erreichen ist. Ebenfalls davon ausgenommen sind Netzwerkausfälle außerhalb des Pflegecampus-Netzwerkes sowie Notfall-Wartungsarbeiten oder geplante Wartungsarbeiten (bspw. Updates der Campus-Software), die entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten liegen, oder die gemäß nachfolgender Ziffer 10.2 vorab angekündigt wurden.
10.2 Pflegecampus ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Plattform und der Campus-Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden soweit möglich außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, also in der Regel nicht zwischen 8 und 18 Uhr, getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme erwartungsgemäß zu einer Unterbrechung der Nutzung der Plattform und/oder Campus-Software von mehr als 10 Minuten führen wird, wird Pflegecampus diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 24 Stunden vorab, es sei denn, es handelt sich um eine Notfall-Wartung, die keinen Aufschub duldet. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden.
10.3 Die Anbindung des Kunden an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden.
10.4 Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Pflegecampus bemüht sich um schnellstmögliche Entstörung.
11. Haftungsbeschränkung
11.1 Gegenüber den Kunden haftet Pflegecampus uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Darüber hinaus haftet Pflegecampus uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften umfasst werden, wie dem Produkthaftungsgesetz, sowie im Fall der Übernahme von Garantien.
11.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 11.1. erfasst werden und die schuldhaft durch das Verhalten der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Pflegecampus verursacht wurden, haftet Pflegecampus nur, soweit hierdurch eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf den Ersatz der vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen dieses Vertrages typischerweise gerechnet werden muss. Die verschuldensunabhängige Haftung von Pflegecampus auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird ausgeschlossen; Ziffer 11.1 dieser AGB bleibt hiervon unberührt.
11.3 Für die Einhaltung handels- und steuerrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Aufbewahrungsfristen ist allein der Kunde verantwortlich.
12. Änderungsvorbehalt
12.1 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB („Änderungen“) teilt Pflegecampus dem Kunden in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) mit. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als durch den Kunden anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird Pflegecampus den Kunden im Rahmen der Änderungsankündigung gesondert hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Pflegecampus behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
13.2 Sind einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.
13.3 Das zwischen den Parteien bestehende Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Pflegecampus und dem Kunden erwachsenden Streitigkeiten ist Berlin.
13.4 Die für den Vertragsschluss dem Kunden zur Verfügung gestellte Sprache ist ausschließlich deutsch.
Stand: 05.12.2023